Aus urheberrechtlichen Gründen ist der Download dieses Bildes nicht möglich.

Die NGG ist für folgende Branchen zuständig:

Getränke

Dazu zählen Brauereien, Bierniederlagen, Bierverlage, Biergrosshandel, Mälzereien, Weinkellereien, Schaumweinkellereien, Mostereien, Brennereien, Monopolbetriebe, Likörfabriken, Spirituosenbetriebe, Mineralbrunnen, Mineralwasserbetriebe, Erfrischungsgetränkebetriebe, Getränkevertriebs- organisationen, Hefeindustrie, Backaromen- & Essenzherstellung, Fruchtsaftherstellung, Roheisfabriken

Getreide

Dazu gehören Mühlen aller Art, Teigwarenfabriken, Futtermittelindustrie, Kaffeeröstereien, Malzkaffee- & Kaffee- Ersatz-Betriebe, Nährmittelbetriebe, Stärkeindustrie, Backwarenindustrie, Bäckereien, Konditoreien

Fleisch und Fisch

Dazu zählt die Fleischwarenindustrie, Fleischereien mit allen Nebenbetrieben, Feinkostherstellungsbetriebe, Häute und Felle Betriebe, Darmbetriebe, Geflügelschlachtereien, Versandschlachtereien, Kühlhäuser, Gefrierfleischhallen, Viehhandlungen, Schlacht- und Viehhöfe (soweit die Arbeitnehmer nicht dem öffentlichen Dienst angehören), Fischwirtschaft, Fischmehlfabriken, Muschelverarbeitende Betriebe, Eiweißfabriken, Essig- und Senfbetriebe, Salzereien

Milch und Fett

Unternehmen und Betriebe, die Milch, Milch- und Molkereiprodukte ver- und bearbeiten einschließlich Fertigungslagerungsbetriebe, Milchprüfringe, Milchhandelsorganisationen, Unternehmen und Betriebe, die Magarine, Platten- und Speisefett herstellen, Fettschmelzen, Ölmühlen sowie Härtungs- und Raffinationsbetriebe, soweit sie überwiegend Speiseöle und Fette herstellen

Zucker

Unternehmen und Betriebe, die Zucker herstellen und Kandis erzeugen sowie Melasse- Entzuckerungsanstalten

Süsswaren

Unternehmen und Betriebe, die z.B. Keks, Lebkuchen, Waffeln, Zwieback, Kakao, Schokolade, Zuckererzugnisse, Rübensaft, Sirup, Kunsthonig, Speiseeis, Marzipan und Rohmassen herstellen oder verarbeiten

Obst und Gemüse

Unternehmen und Betriebe, die Obst, Gemüse und Kartoffeln be- und verarbeiten, Marmeladen, Fruchtsirup, Obstkraut, Fertiggerichte, Obst- und Gemüsesäfte herstellen, Tiefkühlung von Lebensmitteln aller Art, Bananenreifereien

Tabak

Unternehmen und Betriebe, die Zigarren, Zigaretten, Rauch-, Kau- und Schnupftabak in Halb- oder Fertigfabrikaten herstellen einschließlich industrieller Tabakvergärungsbetriebe, Rohtabaklager

Gastronomie

Dazu gehören Hotels, Motels und Raststätten, Restaurants, Cafés, Gaststätten, Konditoreien mit Getränkeausschank, Eisdielen, Erfrischungsräume, Verkaufskioske aller Art, Spiel- und Freizeiteinrichtungen, Ferien- und Freizeitparks, Fährschiffbetriebe, Beherbergungs- und Küchenbetriebe jeder Art, Kantinen, Kasinos, Werksküchenbetriebe, die internationalen sowie die Deutsche Schlafwagen- und Speisewagengesellschaften, Sanatorien, Ferienheime, Schulen und Ferienheime des Deutschen Gewerkschaftsbundes

Mitglied werden

Melden Sie sich hier online an.

Newsletter

Aktuelle Informationen per E-Mail - hier können Mitglieder ngg.aktuell abonnieren.

Dr. Azubi

Stress in der Ausbildung?
Dr. Azubi hilft!

Unser Netzwerk

International:
www iuf.org
In Europa:
www.effat.org

©  Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG)  |  wegewerk> wwEdit CMS 3.5