Ein erfolgreiches Kapitel in der NGG-Tarifpolitik
Mit Inkrafttreten des Altersvermögensgesetzes im Jahr 2000 hat auch ein neues und sehr erfolgreiches Kapitel der NGG-Tarifpolitik begonnen. Die Niveauabsenkung in der gesetzlichen Rentenversicherung hat der Gesetzgeber durch ein Bündel von Fördermaßnahmen begleitet, um die zusätzliche Altersvorsorge in Gang zu bringen.
Genau wie bei der Altersteilzeit ging es für NGG darum, die gesetzlichen Rahmenbedingungen möglichst optimal zu Gunsten der Mitglieder umzusetzen. Dazu mussten sich sowohl die politisch Hauptamtlichen als auch die ehrenamtlichen Funktionsträger zuerst einmal in die schwierige Materie der Altersvorsorge einarbeiten.
Betriebliche Altersvorsorge im Vorteil
Erst auf den zweiten Blick war zu erkennen, dass in der staatlichen Förderung der betrieblichen Altersvorsorge größere Vorteile für das Gros der Beschäftigten steckten als in der sogenannten „Riester-Zulage“. Dies lag auch durchaus in der Absicht des Erfinders, denn der damalige Arbeits- und Sozialminister Walter Riester wollte mit seiner Reform vor allem der betrieblichen Altersvorsorge den Rücken stärken. Darüberhinaus müssen sich bei der betrieblichen Altersvorsorge auch die Arbeitgeber an der Altersvorsorge ihrer Beschäftigten beteiligen, sofern ein Tarifvertrag sie dazu verpflichtet. Dies ist wiederum abhängig von der Stärke und Durchsetzungsfähigkeit der NGG in den verschiedenen Branchen.
Tarifvertrag Altersvorsorge – Was ist zu regeln ?
Tarifpolitisch gab es für NGG mehrere strategisch wichtige Regelungsbereiche:
Der Durchführungsweg: Hier war sehr schnell klar, dass die Pensionskasse mit niedrigen Verwaltungskosten, hoher Rendite, unabhängig weil mitbestimmt, sowie größtmöglicher Sicherheit die beste Alternative war.
Arbeitgeberbeitrag: In allen Verhandlungen hatten wir Wert darauf gelegt, dass sich die Arbeitgeber – sofern durchsetzbar – wenn auch anfangs nur mit einem kleinen Beitrag an der tariflichen Altersvorsorge beteiligen, um den Gedanken der paritätischen Finanzierung, so wie wir es aus der gesetzlichen Rentenversicherung kennen, fortzuführen.
Freiwillige, variable Entgeltumwandlung: Jeder Arbeitnehmer sollte so viel Geld er möchte, ohne dauerhafte Verpflichtung, für die Altersvorsorge umwandeln können, am besten noch mit Arbeitgeberzuschuss.
Weitere Links zur Altersvorsorge:
Tarifliche Altersvorsorge für das Bäckerhandwerk
Die Pensionskasse Ernährung und Genuss (PEG)